Importieren Sie Ihre Transportdaten aus Excel oder TMS. Das System summiert UN-Nummern, Klassen und Mengen automatisch — fertiger PDF-Bericht für BAG und Landesbehörden. Ohne DGOffice-Preise.
Der Jahresbericht nach Abschnitt 1.8.3.6 ADR ist keine Kür. Jedes Unternehmen mit Gefahrgutbeauftragtem muss ihn einreichen — mit exakten Mengenangaben je UN-Nummer und ADR-Klasse.
In der Praxis heißt das: Hunderte Zeilen aus dem TMS exportieren, in Excel summieren, auf Klassenwechsel prüfen, im richtigen Format formatieren. Ein Übertragungsfehler kostet bis zu 50.000 € Bußgeld.
Beantworten Sie 3 Fragen — wir zeigen Ihnen, ob ein Jahresbericht nach 1.8.3.6 ADR für Ihr Unternehmen erforderlich ist.
Orientierungshilfe — keine Rechtsberatung
Alles, was der Gefahrgutbeauftragte für den Jahresbericht nach Abschnitt 1.8.3.6 ADR benötigt
Laden Sie Ihre Transportliste hoch — das System erkennt UN-Nummern, ADR-Klassen und Mengen automatisch. Kein manuelles Abtippen.
Suche nach UN-Nummer oder Stoffname. Vollständige Daten: ADR-Klasse, Unterklasse, Verpackungsgruppe, Gefahrzettel, Tunnelkategorie.
Fertig formatierter Bericht für BAG und zuständige Landesbehörde. Mit allen Pflichtangaben: Tätigkeitsbeschreibung, Mengen je Klasse, Unfälle, Schulungen.
PDF + Prüfzusammenfassung + Integritätshash. Vollständiges Dokumentenpaket für die Behörde — ohne nachfragen.
Verwalten Sie mehrere Kunden aus einem Konto. Vollständige Datentrennung, Mandantenwechsel, Berichtsarchiv pro Unternehmen.
Vollständiger Verlauf — wer hat wann was geändert. Versionierung der Berichte. Revisionssicher für Behördenprüfungen.
Gefahrgutbeauftragter-Pflicht gilt für Absender, Beförderer und Verlader nach §3 GGVSEB
Spediteure und Logistikunternehmen, die regelmäßig ADR-Güter auf der Straße befördern und einen Gefahrgutbeauftragten bestellt haben.
Industrie- und Handelsunternehmen, die Gefahrgüter versenden oder verladen. Pflicht ab Überschreitung der Mengengrenzen nach 1.1.3.6 ADR.
Externe Gefahrgutbeauftragte, die mehrere Mandanten betreuen. Das PRO-Panel spart Stunden pro Jahresbericht-Saison.
Kein Abonnement für das Standardpaket — einmalig zahlen, Bericht fertig.
Nach §3 GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) sind Unternehmen, die als Beförderer, Absender, Empfänger, Verlader, Befüller, Entlader oder Fahrzeugführer an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße beteiligt sind und dabei die Mengengrenzen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR überschreiten, zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verpflichtet. Ausgenommen sind u.a. Kleinstunternehmen unter definierten Freigrenzen und bestimmte Beförderungen in begrenzten Mengen.
Der Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten muss enthalten: Tätigkeitsbeschreibung des Unternehmens im Gefahrgutbereich, Art der transportierten gefährlichen Güter (UN-Nummern, Klassen, Mengen), Anzahl und Art der gemeldeten Unfälle/Zwischenfälle, Schulungsmaßnahmen für Mitarbeitende sowie eine Übersicht der eingesetzten Fahrzeuge und Ausrüstung. Er ist dem Unternehmensleiter vorzulegen und auf Verlangen der zuständigen Behörde bereitzustellen.
Der Jahresbericht ist dem Unternehmensleiter spätestens zum 28. Februar des Folgejahres für das abgelaufene Kalenderjahr vorzulegen. Der Bericht muss mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Eine proaktive Einreichung bei der Behörde ist in Deutschland in der Regel nicht erforderlich — der Bericht wird auf Anforderung vorgelegt. Zuständige Behörde ist je nach Bundesland das BAG oder die Landesbehörde.
Verstöße gegen die Pflichten des Gefahrgutbeauftragten können nach §37 GGVSEB und §10 GGBefG als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € geahndet werden. Die Pflicht liegt beim Unternehmensleiter, nicht allein beim Gefahrgutbeauftragten. Besonders kritisch: fehlerhafte Mengenangaben bei Lithiumbatterien (UN 3480/3481) und Klasse 1 (Explosivstoffe).
Der exportierte PDF-Bericht enthält alle nach 1.8.3.6 ADR erforderlichen Angaben und ist für BAG sowie Landesbehörden aufbereitet. Ein gesetzlich einheitliches Formular gibt es in Deutschland nicht — die Behörden akzeptieren formlose Berichte, sofern alle Pflichtangaben enthalten sind. Das Tool deckt diese Anforderungen vollständig ab. Bei individuellen Anforderungen Ihrer Behörde können Sie den Bericht ergänzen.
Bei vorhandener Transportliste (Excel/CSV) dauert der Import und die automatische Summenbildung ca. 5–10 Minuten. Die Überprüfung und PDF-Export weitere 5 Minuten. Insgesamt unter 15 Minuten für einen standardmäßigen Jahresbericht. Erstmalige Einrichtung (Unternehmensstammdaten, Fahrzeugdaten) einmalig ca. 15 Minuten zusätzlich.
Importieren Sie Ihre Transportdaten und sehen Sie sofort, wie der fertige Bericht aussieht. 14 Tage kostenlos — kein Risiko, keine Kreditkarte erforderlich.
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