1. Was ist CBAM und wen betrifft es?
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein EU-Klimainstrument, das durch die Verordnung (EU) 2023/956 eingeführt wurde. Sein Ziel ist es, Carbon Leakage zu verhindern — also die Verlagerung energieintensiver Produktion in Länder mit weniger strengem Klimaschutz. CBAM stellt sicher, dass importierte Waren denselben CO₂-Preis tragen wie in der EU hergestellte Produkte, die dem EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) unterliegen.
Betroffen sind EU-Importeure von Waren aus sechs Sektoren, die eine erhebliche Menge an Treibhausgasen bei ihrer Herstellung emittieren. Die Pflicht trifft den EU-ansässigen Zollanmelder — in der Praxis den EU-Importeur oder seinen Zollbeauftragten.
Ab 1. Januar 2026: Volle Durchsetzung — Pflicht zur Registrierung als zugelassener CBAM-Anmelder, Berechnung eingebetteter Emissionen, Einreichung der Jahreserklärung und Abgabe von CBAM-Zertifikaten.
| Sektor | CN-Codes (Beispiele) | Typische Waren |
|---|---|---|
| Eisen und Stahl | 7206–7229, 7301–7326 | Rohre, Profile, Bleche, Schrauben, Gusseisen |
| Aluminium | 7601–7616 | Halbzeuge, Barren, Aluminiumprodukte, Strukturprofile |
| Zement | 2523 | Portlandzement, Aluminatzement, Schlackenzement |
| Düngemittel | 2808, 2814, 3102–3105 | Ammoniak, Salpetersäure, Harnstoff, Stickstoffdünger |
| Strom | 2716 | Elektrischer Strom (direkte Einspeisung aus Drittstaaten) |
| Wasserstoff | 2804 | Wasserstoff, Wasserstoffderivate wie Ammoniak |
Wichtig: Nicht alle Waren der genannten CN-Kapitel sind erfasst — die CBAM-Verordnung listet im Anhang I präzise, welche Warencodes betroffen sind. Importeure sollten ihre Warencodes sorgfältig prüfen und ggf. zollrechtliche Beratung einholen.
2. CBAM-Pflichten ab 2026 — Übergangsphase beendet
Mit dem Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2025 tritt CBAM ab dem 1. Januar 2026 in die Phase der vollen Durchsetzung ein. Die Pflichten für Importeure sind nun vollumfänglich wirksam:
- Registrierung als zugelassener CBAM-Anmelder — vor dem ersten Import CBAM-pflichtiger Waren in der CBAM-Übergangsdatenbank (CBAM Transitional Registry)
- Berechnung eingebetteter Emissionen — für alle importierten CBAM-Waren anhand der vorgeschriebenen Methoden
- Kauf von CBAM-Zertifikaten — über das EU-CBAM-Register in ausreichender Anzahl
- Einreichung der Jahreserklärung — jährlich bis zum 31. Mai für das Vorjahr
- Abgabe von CBAM-Zertifikaten — entsprechend den tatsächlichen eingebetteten Emissionen des Vorjahres bis 31. Mai
Wer ist „zugelassener CBAM-Anmelder"?
Als CBAM-Anmelder gilt die Person, die in eigenem Namen eine Zollanmeldung abgibt, oder — bei indirekter Vertretung — die Person, in deren Namen die Anmeldung abgegeben wird. In der Praxis ist dies der EU-ansässige Importeur. Nicht-EU-Unternehmen können keine CBAM-Anmelder sein und müssen stets einen EU-ansässigen Vertreter benennen.
3. Fristen für die Jahreserklärung
Der CBAM-Jahreszyklus umfasst mehrere Fristen, die Importeure im Blick behalten müssen. Verspätungen können zu Sanktionen führen, auch wenn die inhaltlichen Angaben korrekt sind.
| Termin | Pflicht |
|---|---|
| Laufend (empfohlen: quartalsweise) | Kauf von CBAM-Zertifikaten über das EU-CBAM-Register — ausreichende Anzahl zur Deckung der prognostizierten Emissionen |
| 31. Mai | Einreichung der CBAM-Jahreserklärung für das Vorjahr über das EU-CBAM-Register (für 2025: bis 31. Mai 2026) |
| 31. Mai | Abgabe der entsprechenden Anzahl CBAM-Zertifikate — entsprechend den in der Jahreserklärung angegebenen eingebetteten Emissionen |
| 30. Juni | Rückkauf überschüssiger CBAM-Zertifikate durch die Behörden — bis zu einem Drittel (1/3) der im Vorjahr gekauften Zertifikate kann zurückgegeben werden |
4. Inhalt der CBAM-Jahreserklärung
Die CBAM-Jahreserklärung wird über das EU-CBAM-Register (Transitional Registry) elektronisch eingereicht und muss folgende Informationen enthalten. Die CBAM-Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773 regelt die genauen Anforderungen.
- Gesamtmenge importierter Waren je Warenart (in Tonnen) Aufschlüsselung nach CN-Code und Ursprungsland für jede CBAM-Warenkategorie im Berichtsjahr
- Gesamte eingebettete Emissionen je Warenart (in tCO₂e) Direkte und indirekte eingebettete Emissionen für jede importierte Warenmenge, aufgeschlüsselt nach Anlage und Land
- Angewandte Berechnungsmethode Angabe der verwendeten Methode: tatsächliche Emissionen, EU-Standardwerte oder Laborwerte — mit Begründung der Methodenwahl
- Verifizierungsdaten (akkreditierter Prüfer) Name, Akkreditierungsnummer und Verifizierungsbericht des zugelassenen Verifikators — Pflicht für tatsächliche Emissionen
- Informationen zu Drittlandanlagen Angaben zu den Produktionsanlagen im Drittland: Betreiber, Standort, Anlage-ID im CBAM-Register
- Tatsächlich in Drittland gezahlter Kohlenstoffpreis Dokumentierter CO₂-Preis, der in der Ursprungsanlage bereits entrichtet wurde — Grundlage für Abzüge
- Abzüge für bereits entrichtete Kohlenstoffpreise Berechnung der Reduktion der CBAM-Pflicht um den im Drittland nachweislich bezahlten Kohlenstoffpreis je tCO₂e
- CBAM-Zertifikat-Transaktionsdaten Nachweis über gekaufte CBAM-Zertifikate und deren Seriennummern im EU-CBAM-Register
- Angaben zum zugelassenen CBAM-Anmelder Identifikation des Anmelders, EORI-Nummer, Registrierungsnummer im CBAM-Register, Kontaktdaten
5. Berechnungsmethoden für eingebettete Emissionen
Eingebettete Emissionen (embedded emissions) sind die Treibhausgasemissionen, die bei der Herstellung der CBAM-Waren in der Drittlandanlage anfallen. CBAM unterscheidet direkte Emissionen (aus dem Produktionsprozess selbst) und indirekte Emissionen (aus der zur Herstellung verbrauchten Elektrizität) — wobei indirekte Emissionen nur für bestimmte Warenkategorien relevant sind.
| Methode | Anwendung | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Tatsächliche Emissionen | Bevorzugte Methode; basiert auf Produktionsdaten der Drittlandanlage | Daten vom Lieferanten (Produktionsüberwachungsplan, Emissionsdaten) + akkreditierter Verifikator |
| EU-Standardwerte | Fallback wenn keine Lieferantendaten verfügbar; von der EU-Kommission sektoriell veröffentlicht | Nur für bestimmte Waren zulässig; Standardwerte liegen oft über tatsächlichen Emissionen energieeffizienter Anlagen |
| Laborwerte | Sonderfall für chemische Industrie und Düngemittel; basiert auf Massenbilanzmethode | Spezifische Akkreditierung der Prüfstelle erforderlich; aufwendige Probenahme und Analyse |
Lieferantendaten beschaffen
Für die Methode der tatsächlichen Emissionen muss der Drittlandlieferant einen Überwachungsplan für die Anlage aufstellen und die Emissionen gemäß den CBAM-Anforderungen berechnen und dokumentieren. Die Daten werden vom Importeur an einen akkreditierten Verifikator in der EU weitergeleitet, der die Korrektheit prüft und einen Verifizierungsbericht ausstellt. Dieser Bericht ist Bestandteil der Jahreserklärung.
6. CBAM-Zertifikate — Kauf und Abgabe
CBAM-Zertifikate sind das finanzielle Kernstück des Mechanismus. Ihr Preis ist an den wöchentlichen Durchschnittspreis der EU-ETS-Emissionszertifikate (EUA) gekoppelt. Bei einem ETS-Preis von derzeit ca. 60–80 EUR/tCO₂e entspricht das den CBAM-Kosten pro Tonne eingebetteter Emissionen.
- Kauf ausschließlich über das EU-CBAM-Register (CBAM Transitional Registry) — kein Handel auf Sekundärmärkten möglich
- Quartalsweiser Kauf empfohlen, um Preisschwankungen zu glätten und die Abgabepflicht am 31. Mai sicherzustellen
- Bis zu 1/3 der im Vorjahr erworbenen Zertifikate können bis 30. Juni zurückgegeben und erstattet werden (z.B. bei Überdeckung)
- CBAM-Zertifikate haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer — sie können nicht unbegrenzt angesammelt werden
Abzug für im Drittland gezahlte CO₂-Preise
Falls der Lieferant in seinem Drittland bereits einen CO₂-Preis für die eingebetteten Emissionen gezahlt hat (z.B. im Rahmen eines nationalen Emissionshandels), kann dieser Betrag von der CBAM-Pflicht abgezogen werden. Der Abzug setzt einen offiziellen Nachweis voraus und ist auf den Gegenwert des EU-ETS-Preises begrenzt — es darf keine Überkompensation entstehen.
7. Sanktionen bei Verstößen
Die CBAM-Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen für Verstöße festzulegen. Deutschland hat die Sanktionsrahmen durch nationale Ausführungsgesetze umgesetzt.
| Verstoß | Sanktion |
|---|---|
| Keine Jahreserklärung eingereicht (Fristversäumnis) | Mindestens 50 EUR je tCO₂e der nicht abgegebenen Zertifikate — entspricht dem regulären CBAM-Betrag zuzüglich Strafaufschlag |
| Unvollständige oder fehlerhafte Erklärung | Sanktionen proportional zur Fehlmenge; Behörde kann Nachforderung stellen und Strafzuschläge erheben |
| Kein Kauf von CBAM-Zertifikaten / unzureichende Anzahl | Nachforderung der fehlenden Zertifikate + Sanktionsaufschlag von mindestens 50 EUR/tCO₂e der Fehlmenge |
| Nicht als CBAM-Anmelder registriert und trotzdem importiert | Verweigerung der Zollüberlassung; Importverbot für CBAM-Waren bis zur Registrierung; zusätzliche Geldsanktionen |
8. CBAM-Jahreserklärung mit cbam.saaslab.pl erstellen
Das CBAM Reporter-Tool auf cbam.saaslab.pl unterstützt Importeure bei allen Schritten der CBAM-Compliance — von der Emissionsberechnung bis zur fertigen Jahreserklärung.
Emissionsdaten erfassen
Geben Sie Ihre importierten Warenmengen je CN-Code und Ursprungsland ein. Das Tool führt Sie durch die Datenerfassung und zeigt an, welche Informationen vom Lieferanten benötigt werden.
Emissionen berechnen
Das Tool berechnet automatisch die eingebetteten Emissionen — auf Basis Ihrer Lieferantendaten oder der aktuellen EU-Standardwerte. Abzüge für im Drittland entrichtete CO₂-Preise werden berücksichtigt.
Jahreserklärung generieren
Das Tool erstellt eine vollständige, formatgerechte CBAM-Jahreserklärung — bereit zur Einreichung im EU-CBAM-Register. Alle Pflichtfelder werden automatisch befüllt und auf Vollständigkeit geprüft.
Zertifikate verwalten
Verfolgen Sie Ihre gekauften CBAM-Zertifikate, erhalten Sie Erinnerungen zu Fristen und behalten Sie den Überblick über benötigte vs. vorhandene Zertifikatmengen — alles in einem Tool.
CBAM-Jahreserklärung online erstellen
cbam.saaslab.pl berechnet eingebettete Emissionen, erstellt die Jahreserklärung und hilft beim Zertifikat-Management — alles in einem Tool.
CBAM-Erklärung online erstellen →Keine Installation. Basiszugang kostenlos.