1. Was ist der EU AI Act?

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist die weltweit erste rechtsverbindliche, umfassende Regulierung für Künstliche Intelligenz. Er wurde am 1. August 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat damit in Kraft. Der AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz: Je höher das potenzielle Risiko eines KI-Systems für Grundrechte, Sicherheit oder gesellschaftliche Werte, desto strenger sind die Anforderungen.

Der Geltungsbereich ist weit gefasst: Er erfasst alle Anbieter (Entwickler und Hersteller von KI-Systemen), Betreiber (Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen), Importeure und Händler sowie Bevollmächtigte von KI-Systemen — sofern die Systeme auf dem EU-Markt in Betrieb sind oder die Ausgaben in der EU genutzt werden.

Extraterritoriale Wirkung — wie die DSGVO
Der AI Act gilt auch für US-amerikanische, asiatische und alle weiteren nicht-EU-Unternehmen, deren KI-Systeme in der EU genutzt werden oder deren KI-Ausgaben in der EU verwendet werden. Ein US-amerikanisches Unternehmen, das ein KI-gestütztes Recruiting-Tool einem deutschen Unternehmen anbietet, unterliegt vollumfänglich dem AI Act — unabhängig davon, wo das Modell trainiert oder gehostet wird.

Was ist ein „KI-System" im Sinne des AI Act?

Der AI Act definiert KI-Systeme als maschinengestützte Systeme, die für einen bestimmten Zweck konzipiert sind und aus Eingaben Ausgaben wie Vorhersagen, Empfehlungen, Entscheidungen oder Inhalte erzeugen, die reale oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können. Diese weite Definition erfasst klassische ML-Modelle, neuronale Netze, Natural Language Processing und viele weitere Techniken — aber auch einfachere regelbasierte Systeme, wenn sie die Schwelle der KI-Definition erreichen.

Ausdrücklich ausgenommen sind KI-Systeme für militärische Zwecke, nationale Sicherheit sowie Forschung und Entwicklung vor dem Inverkehrbringen.

2. Zeitplan und Geltungsdaten

Der AI Act trat gestaffelt in Kraft — verschiedene Regelungsbereiche werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten verbindlich. Dieser abgestufte Ansatz soll Unternehmen Vorbereitungszeit geben, schafft aber auch die Herausforderung, den Überblick zu behalten.

Datum Ereignis
01. August 2024 AI Act tritt in Kraft (Veröffentlichung im EU-Amtsblatt); 24-monatige Umsetzungsfrist beginnt
02. Februar 2025 Verbote für KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko werden anwendbar (Kapitel II des AI Act)
02. August 2025 Pflichten für GPAI-Modelle (General Purpose AI / Allzweck-KI, wie GPT-Modelle, Gemini etc.) werden anwendbar; Verhaltenskodizes der Branche greifen
02. August 2026 Vollständige Anwendung für Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang III) — Einstellungs-KI, Kredit-KI, Bildungs-KI, medizinische Diagnostik-KI u.a.
02. August 2027 Hochrisiko-KI, die als Sicherheitskomponente von Produkten eingesetzt wird (Anhang I: Maschinen, Medizinprodukte, Fahrzeuge, Spielzeug etc.)
Vorbereitung dauert länger als man denkt
Für Hochrisiko-KI-Systeme (ab August 2026) müssen Anbieter technische Dokumentation, Risikomanagementsystem, Qualitätsmanagementsystem, Konformitätsbewertung und EU-Datenbankregistrierung abschließen — bevor das System auf den Markt gebracht wird. Unternehmen, die jetzt erst beginnen, haben nur noch wenige Monate Puffer.

3. Die vier Risikostufen

Das Herzstück des AI Act ist sein risikobasierter Ansatz. KI-Systeme werden in vier Kategorien eingeteilt — von verboten bis minimal reguliert. Die Einordnung bestimmt vollständig, welche Compliance-Pflichten gelten.

Risikostufe Beispiele Regulierung
Inakzeptables Risiko Soziales Scoring durch Behörden, Echtzeit-biometrische Massenüberwachung im öffentlichen Raum, Manipulation durch unterschwellige KI-Techniken VERBOTEN seit 2. Februar 2025 — keine Ausnahmen außer engen gesetzlich definierten Sonderfällen
Hohes Risiko KI für Einstellungsentscheidungen, Kreditwürdigkeitsprüfung, Bildungsbewertung, medizinische Diagnostik, kritische Infrastruktur, Strafverfolgung Strenge Anforderungen: technische Dokumentation, Risikomanagement, Transparenz, CE-Kennzeichnung, EU-Datenbankregistrierung, laufendes Monitoring
Begrenztes Risiko Chatbots, KI-generierte Inhalte (Texte, Bilder, Audio), Deepfake-Generatoren, Emotionserkennung (außer Hochrisiko-Kontexte) Transparenzpflichten: Nutzer müssen informiert werden, dass sie mit KI interagieren; Deepfakes müssen als solche gekennzeichnet werden
Minimales Risiko KI-Spamfilter, KI-gestützte Spielempfehlungen, einfache Produktions-Optimierungs-KI, KI-Suchfunktionen Keine besonderen Anforderungen — freiwillige Verhaltenskodizes der Branche; gute Praxis empfohlen
Einordnung ist nicht immer eindeutig
Die Einordnung eines KI-Systems hängt nicht nur von der Technologie ab, sondern vom konkreten Verwendungszweck und Kontext. Ein Chatbot, der allgemeine Informationen gibt, ist begrenztes Risiko — derselbe Chatbot, der Patienten medizinische Diagnosen gibt oder Kreditentscheidungen kommuniziert, kann Hochrisiko sein. Die Kontextanalyse ist der erste und wichtigste Schritt der AI-Act-Compliance.

4. Verbotene KI-Praktiken (seit Februar 2025)

Seit dem 2. Februar 2025 sind bestimmte KI-Anwendungen in der EU vollständig verboten. Diese Verbote gelten absolut — es gibt keine Ausnahmegenehmigungen durch Behörden. Unternehmen, die verbotene KI-Systeme entwickeln, importieren, verbreiten oder einsetzen, riskieren die höchsten Bußgelder des AI Act.

5. Hochrisiko-KI — Pflichten für Anbieter und Betreiber

Für Hochrisiko-KI-Systeme sieht der AI Act ein umfangreiches Pflichtenprogramm vor. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Anbietern (Entwickler, die ein KI-System erstellen und auf den Markt bringen) und Betreibern (Organisationen, die ein Hochrisiko-KI-System in eigener Verantwortung einsetzen).

Pflichten für Anbieter (Entwickler von Hochrisiko-KI)

Pflichten für Betreiber (Unternehmen, die Hochrisiko-KI einsetzen)

Auch wenn Betreiber das KI-System nicht selbst entwickeln, tragen sie eigene AI-Act-Pflichten. Die wichtigsten:

6. Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung

Bevor ein Hochrisiko-KI-System auf den EU-Markt gebracht wird, muss ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden. Das Ergebnis ist die Grundlage für die CE-Kennzeichnung und die EU-Konformitätserklärung.

Interne Konformitätsbewertung (Selbstbewertung)

Für die meisten Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III des AI Act ist eine interne Konformitätsbewertung (Modul A) zulässig. Der Anbieter bewertet selbst, ob alle Anforderungen des AI Act erfüllt sind, und erstellt die technische Dokumentation. Trotz Selbstbewertung ist die Dokumentation vollständig und prüffähig zu gestalten — Behörden können jederzeit Einsicht verlangen.

Bewertung durch benannte Stelle (Notified Body)

Wenn das Hochrisiko-KI-System als Sicherheitskomponente eines Produkts nach Anhang I (Maschinenrichtlinie, Medizinprodukte, Spielzeug, Aufzüge, Fahrzeuge usw.) eingesetzt wird, ist die Einbeziehung einer benannten Stelle (Notified Body) zwingend — sofern das Produkt bereits bisher eine Drittparteibewertung erforderte. Dies gilt z.B. für KI in Medizinprodukten der Klasse IIb oder implantierbare Produkte.

EU-Datenbankregistrierung

Alle Hochrisiko-KI-Systeme müssen vor dem Inverkehrbringen in der EU-KI-Datenbank registriert werden. Die Datenbank wird von der EU-Kommission (EASA / EU AI Office) betrieben und ist für bestimmte Kategorien öffentlich zugänglich. Die Registrierung enthält grundlegende Informationen zum System, seinem Anwendungszweck und dem Anbieter.

Harmonisierte Normen erleichtern Konformität
Die europäischen Normungsorganisationen (CEN/CENELEC) entwickeln harmonisierte Normen zum AI Act. Systeme, die diesen Normen entsprechen, profitieren von einer Konformitätsvermutung für die betreffenden Anforderungen — ähnlich wie bei CE-Produkten. Die ersten harmonisierten Normen werden für 2026/2027 erwartet; bis dahin müssen Anbieter die Anforderungen direkt aus dem AI Act ableiten.

7. Bußgelder und Durchsetzung

Der AI Act sieht ein dreistufiges Bußgeldsystem vor — die Höhe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. Zusätzlich haben die Mitgliedstaaten Spielraum bei der konkreten Ausgestaltung nationaler Sanktionssysteme, wobei die EU-Mindestrahmen einzuhalten sind.

Verstoß Maximale Geldbuße
Einsatz verbotener KI-Systeme (inakzeptables Risiko) 35 Millionen EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist
Verletzung von Pflichten für Hochrisiko-KI oder GPAI-Modelle 15 Millionen EUR oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist
Übermittlung unrichtiger Informationen an Behörden oder benannte Stellen 7,5 Millionen EUR oder 1,5 % des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist
KMU und Startups Für kleinere Unternehmen gilt der niedrigere der beiden Schwellenwerte (absoluter Betrag vs. prozentualer Umsatzanteil)

Durchsetzung in Deutschland

Deutschland ist verpflichtet, eine oder mehrere nationale Marktaufsichtsbehörden für den AI Act zu benennen. Diskutiert werden das Bundesnetzwerk für Verbraucherschutz (BMUV), das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie sektoriell zuständige Behörden (BaFin für Finanz-KI, BfArM für Medizin-KI). Die zuständige Behörde kann neben Bußgeldern auch:

EU AI Office — neue zentrale Aufsicht für GPAI
Für GPAI-Modelle (General Purpose AI — Allzweck-KI wie große Sprachmodelle) ist das neu gegründete EU AI Office (bei der EU-Kommission angesiedelt) direkt zuständig. Es hat Durchsetzungsbefugnisse gegenüber GPAI-Anbietern und kann Bußgelder verhängen. Für Hochrisiko-KI-Systeme verbleiben nationale Behörden zuständig.

8. Nächste Schritte: KI-System mit aiact.saaslab.pl einordnen

Das Compliance-Tool auf aiact.saaslab.pl hilft deutschen Unternehmen, ihre KI-Systeme schnell und strukturiert einzuordnen und die konkreten Compliance-Pflichten zu identifizieren — ohne aufwendige Erstberatung.

1

KI-System beschreiben und einordnen

Beantworten Sie geführte Fragen zu Verwendungszweck, Kontext und Funktionsweise Ihres KI-Systems. Das Tool ermittelt die Risikostufe gemäß AI Act — verboten, Hochrisiko, begrenztes Risiko oder minimales Risiko.

2

Konkrete Pflichten identifizieren

Basierend auf der Risikoeinstufung erstellt das Tool eine personalisierte Liste der anwendbaren Pflichten — unterschieden nach Anbieter- und Betreiberpflichten, mit Verweis auf die jeweiligen Artikel des AI Act.

3

Compliance-Gap-Analyse durchführen

Vergleichen Sie Ihren aktuellen Stand mit den Anforderungen. Das Tool zeigt, welche Dokumentation, Prozesse und technischen Maßnahmen bereits vorhanden sind und wo Handlungsbedarf besteht — priorisiert nach Dringlichkeit.

4

Dokumentation und Maßnahmenplan erstellen

Exportieren Sie eine strukturierte Compliance-Dokumentation und einen Maßnahmenplan — als Grundlage für die technische Dokumentation nach Anhang IV und das interne Reporting an die Geschäftsführung.

KI-System einordnen — kostenlos in 10 Minuten

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