1. Was ist ein DGSA?

Der DGSA (Dangerous Goods Safety Adviser) — auf Deutsch: Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter — ist eine Person, die einen Nachweis über die Fachkunde für die Beratung von Unternehmen bei der Beförderung gefährlicher Güter besitzt. Die Bestellungspflicht ergibt sich unmittelbar aus Abschnitt 1.8.3 ADR — dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.

In Polen wird das DGSA-Zertifikat vom Transportowy Dozór Techniczny (TDT) nach bestandener schriftlicher Prüfung ausgestellt. Das Zertifikat ist 5 Jahre gültig und muss vor Ablauf dieser Frist verlängert werden (Schulung + Prüfung oder Verlängerungsprüfung). Inhaber eines deutschen oder anderer EU-DGSA-Zertifikate, die in Polen tätig sind, müssen die Anerkennung prüfen.

DGSA und ADR-Fahrer — kein Widerspruch
DGSA und ADR-Fahrer sind zwei verschiedene Funktionen. Der ADR-Fahrer muss eine Schulung absolviert haben und einen Schulungsnachweis (5 Jahre gültig) besitzen — dieser gilt für die fahrende Person. Der DGSA ist Berater des gesamten Unternehmens und für die systemische Überwachung der Rechtskonformität zuständig. Eine Person kann beide Funktionen in Personalunion wahrnehmen, wenn sie die Anforderungen beider Rollen erfüllt.

2. Wer benötigt einen DGSA?

Die Pflicht ergibt sich aus Art. 1.8.3.1 ADR — der Berater ist für jeden Unternehmer vorgeschrieben, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße oder damit zusammenhängende Verpack-, Lade-, Befüll- oder Entladearbeiten umfasst.

Unternehmen DGSA-Pflicht
Transportunternehmen (Beförderer) JA — bei Beförderung gefährlicher Güter oberhalb der Mengengrenzen
Spediteur / Transportorganisator JA — bei Organisation der Beförderung gefährlicher Güter
Absender / Verlader JA — Unternehmen, die gefährliche Güter zur Beförderung übergeben
Empfänger / Entlader JA — bei gewerbsmäßiger Entladung gefährlicher Güter
Tankbefüller JA — Befüllvorgänge für Fahrzeugtanks oder ortsbewegliche Tanks
Innerbetrieblicher Transport auf Betriebsgelände NEIN — sofern keine öffentliche Straße genutzt wird
Mengen unterhalb der Schwellenwerte (1.1.3.6 ADR) NEIN — Kleinmengen nutzen Ausnahmeregelungen; Schwellenwerte je Klasse prüfen
Mengenausnahmen nach 1.1.3.6 ADR
ADR 1.1.3.6 sieht Ausnahmen für Beförderungen kleiner Mengen vor (begrenzte Mengen, freigestellte Mengen). Die Schwellenwerte hängen von der Verpackungsgruppe und Gefahrklasse ab — berechnet als Summe der Produkte aus Nettomasse und Beförderungskategorie-Koeffizient. Übersteigt die Summe für eine Transporteinheit nicht 1000 Punkte, entfallen viele ADR-Anforderungen einschließlich der DGSA-Pflicht. Die konkreten Schwellenwerte sind für jede Ware einzeln zu prüfen.

3. Pflichten des Sicherheitsberaters

Art. 1.8.3.3 ADR legt den Aufgabenbereich des DGSA fest. Die Funktion ist keine reine Formalität — der Berater trägt echte Verantwortung für die Sicherheit der Gefahrguttransporte.

4. Jahresbericht — gesetzliche Pflicht

Die Pflicht zur Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichts ergibt sich unmittelbar aus Art. 1.8.3.3 ADR. Die Vorschrift verpflichtet den Berater, einen Jahresbericht über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter zu erstellen und der Unternehmensleitung oder der zuständigen Behörde zu übermitteln.

Im polnischen Recht wird diese Pflicht durch das Gesetz vom 19. August 2011 über die Beförderung gefährlicher Güter (Dz.U. 2011 Nr. 227, Pos. 1367 in der geänderten Fassung) wiederholt. Verstöße gegen diese Pflicht sind verwaltungsrechtlich ahndbar.

Jahresbericht als internes Dokument
Im Gegensatz zu Meldungen an das GUS oder die UODO ist der Jahresbericht des DGSA in erster Linie ein internes Unternehmensdokument. Er wird nicht in eine zentrale Datenbank eingetragen. Sein Vorhandensein und Inhalt wird jedoch bei ITD-Kontrollen überprüft — die Behörde kann die Vorlage der Berichte der letzten Jahre verlangen. Er muss daher sorgfältig erstellt und archiviert werden.

5. Abgabefrist und Aufbewahrung

Frist: Ende März
Der Jahresbericht muss bis zum 31. März des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres erstellt und der Unternehmensleitung übergeben werden. Der Bericht für das Jahr 2025 musste bis zum 31. März 2026 vorliegen.

ADR schreibt vor, dass der Bericht für mindestens 5 Jahre aufzubewahren ist. ITD-Inspekteure können die Jahresberichte der letzten Jahre anfordern — das Fehlen eines Archivs ist ein zusätzlicher Verstoß.

Berichtsjahr Abgabefrist Mindestaufbewahrung
2024 31. März 2025 bis 2030
2025 31. März 2026 bis 2031
2026 31. März 2027 bis 2032

Was gilt, wenn das Unternehmen im Berichtsjahr keine Transporte durchgeführt hat?

Hat ein Unternehmen mit bestelltem DGSA im Berichtsjahr keine gefährlichen Güter befördert, muss der Jahresbericht dennoch erstellt werden — mit dem Vermerk, dass keine entsprechende Tätigkeit stattgefunden hat. Fehlende Operationen befreien nicht von der Dokumentationspflicht.

6. Inhalt des Jahresberichts

ADR 1.8.3.3 gibt die Bestandteile des Berichts vor. Die nachstehende Liste umfasst alle erforderlichen Angaben:

Qualität der Daten entscheidet
Ein Bericht, der auf Schätzungen ohne belegtes Transportregister basiert, kann von der ITD beanstandet werden. Das laufende Führen eines Transportregisters über das gesamte Jahr ist der einzige Weg zu einem belastbaren Bericht. Das Tool adr.saaslab.pl ermöglicht das laufende Erfassen und generiert den Jahresbericht automatisch auf Basis der eingetragenen Daten.

7. ITD-Kontrolle — Ablauf und Prüfpunkte

Kontrollen von Unternehmen im Bereich ADR werden von der Inspektion des Straßenverkehrs (ITD) durchgeführt. Es gibt zwei Arten: Straßenkontrollen (unterwegs) und Betriebskontrollen beim Unternehmen.

Straßenkontrolle

Der ITD-Inspektor hält das Fahrzeug während der Fahrt an und prüft Vollständigkeit und Richtigkeit der Beförderungsdokumente, Kennzeichnung und ADR-Tafeln, Fahrerbescheinigung, Fahrzeugausrüstung (Feuerlöscher, Keile, Warnleuchte, schriftliche Weisung). Er kann auch DGSA-bezogene Dokumente überprüfen.

Betriebskontrolle (umfassend)

Detailliertere Kontrolle — der Inspektor prüft die gesamte Organisation des Gefahrguttransports:

8. Bußgelder und Sanktionen

Das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter sieht Verwaltungsbußgelder für Verstöße gegen ADR-Vorschriften vor. Bußgelder werden durch die ITD per Verwaltungsbescheid verhängt.

Verstoß Bußgeld (PLN)
Kein bestellter DGSA bis 10.000 PLN
Fehlender Jahresbericht oder nicht fristgerecht erstellt Verwaltungsbußgeld; Aufforderung zur Nachbesserung möglich
Inhaltliche Mängel im Bericht (fehlerhafte Daten) Verwaltungsbußgeld; Anzweifelung der Seriosität des DGSA
Fehlende Archivierung (unter 5 Jahre) Verstoß gegen ADR-Dokumentationspflichten
Abgelaufenes DGSA-Zertifikat (keine Verlängerung nach 5 Jahren) Gleichgestellt mit fehlendem Berater — bis 10.000 PLN
Kein Transportregister (Berichtsdaten nicht nachweisbar) Zusätzliches Bußgeld für fehlende Pflichtdokumentation

Neben Geldbußen kann die ITD einen Antrag auf Widerruf der Genehmigung für die Beförderung gefährlicher Güter stellen. Bei wiederholten Verstößen oder Unfällen mit Gefahrgutbeteiligung kann die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden (strafrechtliche Verantwortung wegen Gefährdung von Leib und Leben).

So vermeiden Sie Probleme
Die fünf Grundregeln: (1) DGSA vor dem ersten Transport benennen, (2) Transportregister das ganze Jahr laufend führen, (3) Bericht bis 31. März erstellen, (4) Empfangsbestätigung der Unternehmensleitung einholen, (5) Berichte mindestens 5 Jahre archivieren. Das Tool adr.saaslab.pl automatisiert die Schritte 2–4.

9. Tool: adr.saaslab.pl

Das Modul für Jahresberichte in adr.saaslab.pl ist darauf ausgelegt, die Erstellungszeit von mehreren Stunden auf wenige Minuten zu reduzieren.

1

Transportregister laufend führen

Erfassen Sie jeden Transport zeitnah: ADR-Klasse, UN-Nummer, Menge, Datum, Fahrer, Route. Die Daten bilden die Grundlage für einen belastbaren Bericht — ohne improvisierte Schätzungen Ende März.

2

Automatisches Vorausfüllen des Berichts

Auf Basis des Transportregisters füllt das System Standardfelder des Jahresberichts vor: Klassen, Mengen, Anzahl der Vorgänge, Schulungsliste. Eliminiert mühsames manuelles Zusammenzählen.

3

Abschnitte für den DGSA zur Ergänzung

Der Berater ergänzt die Abschnitte, die eine fachkundige Bewertung erfordern: Unfallanalyse, Schlussfolgerungen, Empfehlungen, Maßnahmenplan für das Folgejahr — ohne die Zahlendaten manuell übertragen zu müssen.

4

PDF-Export unterschriftsreif

Der fertige Bericht wird als PDF in einem Format exportiert, das den ADR-Anforderungen entspricht — bereit für die Unterschrift des DGSA und der Unternehmensleitung, zur Archivierung und zur Vorlage bei ITD-Kontrollen.

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Das DGSA-Jahresberichtsmodul in adr.saaslab.pl — vom Transportregister bis zum fertigen PDF für die ITD-Kontrolle.

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